Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsbedingungen der Tennishalle Singhofen:

 

 

HALLENORDNUNG

Die Aufnahme des Spielbetriebes in der Tennishalle  setzt voraus, dass jede Spielerin und jeder Spieler die Hallenordnung ausdrücklich vollinhaltlich anerkennt.

ÖFFNUNGSZEITEN

Der Spielbetrieb beginnt täglich um 8.00 Uhr und endet um 22.00 Uhr.
 

ZUTRITTSBERECHTIGUNG

Im Interesse größtmöglicher Sicherheit erhalten nur Spielerinnen und Spieler mit festen Buchungen Einlass zum Spielbereich. Der individuelle Zahlencode ist die Zutrittsberechtigung. Eltern, die ihre Kinder bringen/abholen, können für die entsprechenden Zeiten über ihren Trainer den Zutrittscode anfordern.
 

SCHUHE

Tennis: Für alle Spielerinnen und Spieler besteht die Verpflichtung, die Plätze ausschließlich mit sauberen Tennisschuhen zu betreten.

GETRÄNKE UND VERPFLEGUNG

Auf den Plätzen ist ausschließlich das Trinken von Wasser erlaubt. Limonaden und sonstige Softdrinks bzw. Süßgetränke sind nicht erlaubt. Zur Verpflegung sind nur Müsli-Riegel oder Bananen/Äpfel erlaubt. Jegliche andere Verpflegung auf den Plätzen ist untersagt. Für Verschmutzungen haften die Verursacher in vollem Umfang.
 

RAUCHVERBOT

In allen Bereichen/Räumlichkeiten der Tennishalle Singhofen herrscht striktes Rauchverbot!
 

HUNDE

Hunde sind in der Tennishalle nicht erlaubt.
 

HAFTUNG

Die Nutzer/innen der Halle nutzen die Anlage sowie ggf. die Sanitäranlagen, einschließlich der Parkplätze, auf eigene Gefahr; für Beschädigungen an der Halleneinrichtung haftet der Verursacher.
 

Mit dem Abschluss einer Einzelbuchung bzw. einer Abo-Buchung stimmt der/die Spieler automatisch den genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Nutzungsbedingungen zu.