Allgemeine Geschäftsbedingungen / Nutzungsbedingungen der Tennishalle Singhofen:
HALLENORDNUNG
Die Aufnahme des Spielbetriebes in der Tennishalle setzt voraus, dass jede Spielerin und jeder Spieler die Hallenordnung ausdrücklich vollinhaltlich anerkennt.
ÖFFNUNGSZEITEN
Der Spielbetrieb beginnt täglich um 8.00 Uhr und endet um 22.00 Uhr.
ZUTRITTSBERECHTIGUNG
Im Interesse größtmöglicher Sicherheit erhalten nur Spielerinnen und Spieler mit festen Buchungen Einlass zum Spielbereich. Der individuelle Zahlencode ist die Zutrittsberechtigung. Eltern, die ihre Kinder bringen/abholen, können für die entsprechenden Zeiten über ihren Trainer den Zutrittscode anfordern.
SCHUHE
Tennis: Für alle Spielerinnen und Spieler besteht die Verpflichtung, die Plätze ausschließlich mit sauberen Tennisschuhen zu betreten.
GETRÄNKE UND VERPFLEGUNG
Auf den Plätzen ist ausschließlich das Trinken von Wasser erlaubt. Limonaden und sonstige Softdrinks bzw. Süßgetränke sind nicht erlaubt. Zur Verpflegung sind nur Müsli-Riegel oder Bananen/Äpfel erlaubt. Jegliche andere Verpflegung auf den Plätzen ist untersagt. Für Verschmutzungen haften die Verursacher in vollem Umfang.
RAUCHVERBOT
In allen Bereichen/Räumlichkeiten der Tennishalle Singhofen herrscht striktes Rauchverbot!
HUNDE
Hunde sind in der Tennishalle nicht erlaubt.
HAFTUNG
Die Nutzer/innen der Halle nutzen die Anlage sowie ggf. die Sanitäranlagen, einschließlich der Parkplätze, auf eigene Gefahr; für Beschädigungen an der Halleneinrichtung haftet der Verursacher.
Mit dem Abschluss einer Einzelbuchung bzw. einer Abo-Buchung stimmt der/die Spieler automatisch den genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen/ Nutzungsbedingungen zu.